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DIE BSFS IT GMBH |
NETZ-MANAGEMENT |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich 1.1 Die Angebote, Leistungen und Lieferungen der BSFS IT GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und den jeweilig gültigen Preislisten. Hiervon abweichende Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie von der BSFS IT GmbH als Zusatz zu den vereinbarten allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich bestätigt wurden.
1.2 Entgegenstehenden oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
1.3 Ebenfalls bedürfen Zusagen und Nebenabreden zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Zustimmung durch die BSFS IT GmbH. Durch mündliche Vereinbarungen kann das Schrifterfordernis nicht außer Kraft gesetzt werden.
2. Lieferungen und Leistungsumfang 2.1 Die Angebote der BSFS IT GmbH sind in allen Fällen freibleibend und unverbindlich, falls sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Auftragsbestätigung schriftlich durch die BSFS IT GmbH erfolgte, spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung durch den Kunden. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Erteilung eines schriftlichen Auftrages getroffen wurden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.2 Erlangt die BSFS IT GmbH Kenntnis über die Kreditunwürdigkeit eines Kunden ist sie berechtigt, von geschlossenen Verträgen zurückzutreten, wenn die Kenntnis befürchten lassen kann, dass der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen – auch teilweise - nicht nachkommen können wird. Der Kunde kann dieses Rücktrittsrecht dadurch abwenden, dass er ein zu zahlendes Entgelt auf Aufforderung bei einer von der BSFS IT GmbH zu benennenden Stelle hinterlegt.
2.3 Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und anderen schriftlichen Unterlagen über die vertraglich vereinbarte Leistung oder Lieferung aufgrund von technischen Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen die BSFS IT GmbH ableiten kann. Dies gilt soweit diese Veränderungen nicht grundlegend sind und dadurch der vertragsmäßige Zweck nur unerheblich verändert wird.
2.4 Für Art und Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch die BSFS IT GmbH maßgebend und sie hat das ausdrückliche Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung.
2.5 Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart, es sei denn es wurde ausdrücklich Lieferung und Leistung zu einem Fixtermin schriftlich zugesagt. Eine vereinbarte Lieferzeit gilt mit der Bereitstellung für den Kunden als eingehalten. Wird Versand vereinbart, gilt sie bereits als gewahrt, wenn die Sendung zum Versand gebracht ist.
2.6 Vereinbarte Liefertermine können nur bei Einhaltung der dem Kunden obliegenden Pflichten (Zuarbeiten und vollständige Beibringung bereitzustellender Unterlagen, Leistung vereinbarter Anzahlung, etc.) eingehalten werden. Die Lieferzeit kann angemessen verlängert und neu bestätigt werden, wenn diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt werden, bei nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen durch den Kunden oder wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt. Dies gilt auch bei nicht richtiger bzw. rechtzeitiger Selbstbelieferung trotz Abschluss eines Deckungsgeschäftes oder dem Eintritt unvorhersehbarer oder von der BSFS IT GmbH zumindest nicht vertretbarer Hindernisse.
2.7 Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzugs ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, in Fällen grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5% des Lieferwertes, begrenzt.
3. Lizenzen 3.1 Werden durch die BSFS IT GmbH Lizenzen von Vorlieferanten an einen Kunden weitergegeben, gelten die vom jeweiligen Lizenzgeber herausgegebenen und an den Kunden weitergereichten aktuellen Lizenzbestimmungen, die der Kunde unbedingt zu beachten und zu befolgen hat.
3.2 Der Kunde stellt der BSFS IT GmbH von etwaigen gegen sie gerichteten Ansprüchen der Lizenzgeber frei, die aus der von ihm zu vertretenden Verletzung gegen die Lizenzbestimmungen resultieren.
4. Annahmeverzug, Prüfung und Gefahrenübergang 4.1 Nimmt der Kunde eine Lieferung oder Teillieferung nicht ab oder verweigert er die Annahme, so kann die BSFS IT GmbH dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Hat der Kunde die Leistung innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht abgenommen, so ist die BSFS IT GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dabei hat der Kunde den gesamten Schaden einschließlich aller Nebenkosten zu ersetzen. In diesem Fall kann die BSFS IT GmbH den Schaden nachweisen oder aber - ohne Nachweis - pauschal 30% des Nettopreises der nicht abgenommenen Leistung zzgl. der baren Auslagen als Schadenersatz fordern. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
4.2 Der Kunde hat die Leistung unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Abnahmeprotokoll bzw. Rechnung zu prüfen. Die Feststellung der Mängel muss der Kunde der BSFS IT GmbH binnen der nachfolgend genannten Ausschlussfristen unter Angabe der konkreten Beanstandungen schriftlich melden.
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Die Frist beginnt bei offenen Mängeln mit der Übergabe und beträgt drei Tage, bei einer Untersuchung bedürfenden Mängeln beträgt die Frist zehn Tage ab Übergabe, bei verdeckten einen Monat ab deren Entdeckung, sie endet jedoch spätestens drei Monate nach der Übergabe, es sei denn, dass sich dieser verborgene Mangel typischerweise nicht innerhalb dieser Frist zeigt. Nach Ablauf der Frist ohne eine Rüge von Mängeln sind Gewährleistungsansprüche aufgrund dieser Mängel ausgeschlossen. Für Nichtkaufleute gilt die Rügefrist lediglich bei offensichtlichen Mängeln und beträgt 2 Wochen.
4.3 Unwesentliche Mängel, welche die vereinbarten Eigenschaften und Funktionsfähigkeit der Leistung nur unmaßgeblich beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Annahme
4.4 Wird die Leistung auf Wunsch des Kunden diesem zugeschickt, so geht die Gefahr der zufälligen Beschädigung, des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Leistung mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Beauftragten auf den Kunden über.
4.5 Ist die Leistung versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
5. Preise und Zahlungsbedingungen 5.1 Die Preise sind der jeweils gültigen Preisliste entnommen, verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind in der auf der Rechnung angegebenen Währung zahlbar. Andere Leistungen und gesetzliche Abgaben (Reisekosten, Service- und Abrechnungspauschalen) werden zusätzlich berechnet. Dies gilt auch bei vereinbarten Teillieferungen.
5.2 Die Ablehnung von Wechseln und Schecks bleibt vorbehalten und die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber; entscheidend ist der Zeitpunkt der endgültigen Gutschrift auf unserem Konto. Bankgebühren, Bearbeitungs-, Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
5.3 Die BSFS IT GmbH behält sich gegenüber Kaufleuten das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen seitens der Lieferanten und anderer Dritter, deren sie sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflicht bedient, eintreten. Diese werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen. Gegenüber Nichtkaufleuten gelten die Preise vom Tage des Vertragsabschlusses an vier Monate. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten ist die BSFS IT GmbH berechtigt, die in Satz 1 genannten Preiserhöhungen in entsprechendem Umfang weitergeben. Bei Dauerschuldverhältnissen ist die Anpassung auch gegenüber Nichtkaufleuten in angemessenem Umfang möglich.
5.4 Zahlungen sind - wenn nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich vereinbart - sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung der Leistung. Bei Zahlungsverzug des Kunden steht der BSFS IT GmbH ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz oder einem vergleichbaren Basiszinssatz nach Einführung des Euro zu. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Zinsschadens bleibt vorbehalten.
5.5 Die BSFS IT GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.
5.6 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes auf Grund von Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, soweit diese von der BSFS IT GmbH nicht unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Eigentumsvorbehalt 6.1 Die gelieferte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum der BSFS IT GmbH.
6.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der BSFS IT GmbH zu verweisen, diese unverzüglich schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen und in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.
6.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehres mit Waren Dritter zu verbinden. In diesem Fall erwirbt die BSFS IT GmbH Miteigentum an der durch die Verbindung entstehenden neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der miteinander verbundenen oder neu hergestellten Sachen, soweit der Kunde hiervon Miteigentum erwirbt.
6.4 Bei Veräußerung der miteinander verbundenen oder neu hergestellten Sachen durch den Kunden an denen die BSFS IT GmbH Miteigentumsrechte hat, tritt der Kunde schon jetzt seine Kaufpreisforderungen gegen seinen Besteller im Verhältnis des Wertes unseres Miteigentums an die BSFS IT GmbH als Sicherheit ab und ermächtigt die BSFS IT GmbH hiermit zur Einziehung der Forderung im eigenen Namen.
6.5 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben Eigentum der BSFS IT GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit der BSFS IT GmbH über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden. Nach Ablauf des vereinbarten Test- und Vorführzeitraumes hat der Kunde unverzüglich die Rücklieferung der gelieferten Gegenstände an die BSFS IT GmbH vorzunehmen und schriftlich zu versichern, dass er nicht mehr im Besitz weiterer Kopien ist. |
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